Hinweis zum Antrag auf Anerkennung von Vordienstzeiten: Gemäß Beamtenversorgungsgesetz § 12 können Vordienstzeiten (Hochschulausbildung, Vorbereitungsdienst, Prüfungszeit) als ruhegehaltfähige Dienstzeiten anerkannt werden. Wichtig: Dies setzt einen Antrag voraus! Fehlen dieser Antrag und damit die Anerkennung der Vordienstzeiten, kann sich das Ruhegehalt deutlich verringern. Tipp: Am besten umgehend einen solchen Antrag an die Bezirksregierung als auch an das LBV senden.