Der Personalrat vertritt die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und Weiterbildungskollegs im Regierungsbezirk Detmold. Die Personalratsmitglieder bieten allen Kolleginnen und Kollegen Beratung und Hilfe in dienstlichen Angelegenheiten.
Der Personalrat wird alle 4 Jahre in geheimer und unmittelbarer Wahl von den Beschäftigten gewählt.
"Dienststelle und Personalvertretung haben darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, ..." (§ 62 LPVG)
Die Mitbestimmungsaufgaben des Personalrats (PR) sind aufgeführt in: § 72 LPVG.
Danach hat der Personalrat unter anderem mitzubestimmen bei:
Einstellung, Beförderung,
Eingruppierung gemäß TV-L mit Stufenzuordnung, Verkürzung und Verlängerung der Stufenlaufzeit
Versetzung an eine Schule oder Studienseminar
Abordnung an eine Schule oder Studienseminar über das Ende des laufenden Schulhalbjahres hinaus
Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit
Allgemeine Fragen der Fortbildung der Beschäftigten, Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
an Fortbildungsveranstaltungen,
Der Personalrat ist anzuhören vor Abmahnungen, bei Kündigungen in der Probezeit, bei der Anordnung von amts- und vertrauensärztlichen
Untersuchungen zur Feststellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit. (§ 75 Abs. 1 LPVG)
Personalversammlung
Mindestens einmal jährlich findet für alle Kolleginnen und Kollegen eine Personalversammlung (PV) statt, in der der Personalrat (PR) über seine Tätigkeit zu berichten hat (§ 46 Abs.1 LPVG).
Zur Teilnahme an der Personalversammlung hat die Bezirksregierung Unterrichtsbefreiung im notwendigen Umfang zu gewähren.