Dürfen Referendarinnen und Referendare zu Mehrarbeit herangezogen werden?
Ja, aber nur bis zu einem Umfang von zwei Wochenstunden, und auch nur mit deren Zustimmung. (OVP § 11 (8) )
"Die in der OVP festgelegte Obergrenze für Mehrarbeit sollte nicht überschritten werden; ansonsten besteht das Risiko, dass
Prüfungsergebnisse im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung anfechtbar werden. [...] Schulleitungen müssen die Genehmigung der Seminarleitung
einholen, wenn sie LAA über das festgelegte Maß des Ausbildungsunterrichts hinaus regelmäßig mit zusätzlichem Unterricht betrauen wollen.
Höhe der Mehrarbeitsvergütung - Zahlung ab der ersten Stunde
https://www.zfsl.nrw.de/DUS/Vorbereitungsdienst/Rechtsrahmen/Mehrarbeit_von_LAA/in
dex.html, besucht am 17.10.22
Im Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung der Landesregierung vom Dezember 2022 (https://www.schulministerium.nrw/handlungskonzept-unterrichtsversorgung) heißt es:
"Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern kann mit ihrer Zustimmung auch über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht übertragen werden. Aktuell ist der mögliche Umfang des selbstständigen zusätzlichen Unterrichtsvon bis zu drei Wochenstunden auf bis zu sechs Wochenstunden erhöht worden."